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Haus- und Badeordnung für die Nutzung des Stadtbades Schwerte

Wir begrüßen Sie sehr herzlich im Stadtbad und wünschen uns, dass Sie sich hier wohlfühlen.
Die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise entnehmen Sie bitte den Aushängen. Innerhalb der Öffnungszeiten
für die Öffentlichkeit ist die Badezeit unbegrenzt. Mit Ausnahme des Früh- und Mittagsschwimmens
ist Kassenschluss eine Stunde und Badeschluss 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten.
Alle gelösten Einzeleintrittskarten sind nur am Lösungstag für den einmaligen Eintritt gültig. Gelöste,
verlorene oder ungenutzte Karten können leider nicht erstattet werden.
Lehrkräfte oder Leiter/innen im Vereinssport übernehmen für ihre Klassen bzw. Gruppen die Verantwortung
und die Badeaufsicht. Sie sorgen insbesondere für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung.
Die nachfolgenden Regelungen dieser Haus- und Badeordnung, die Hinweisschilder sowie die Ratschläge
oder Anordnungen unseres Aufsichtspersonals dienen vor allem Ihrer Sicherheit und sind in
jedem Fall gesondert und vorrangig zu befolgen.
Badegäste, die sich nicht im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Ordnung verhalten, können im Einzelfall
oder auch dauerhaft von der Nutzung des Stadtbades ausgeschlossen werden. Eintrittspreise
werden in diesen Fällen nicht erstattet.
Mit Betreten des Stadtbades erkennen Sie diese Haus- und Badeordnung als verbindlich an.

Allgemeine Regeln
Das Stadtbad möchte Ihrer Entspannung und Ihrer Erholung dienen. Über gegenseitiges Verständnis
und Rücksichtnahme freuen sich alle Gäste. Einem angenehmen Aufenthalt dienen nachstehende
Hinweise:

  1. Glasflaschen oder Porzellanbehälter dürfen nicht mitgebracht werden. Scherben führen zuerheblichen Verletzungen.
  2. Der Verzehr von Speisen ist nur im Eingangsbereich und in der Cafeteria erlaubt.
  3. Rauchen ist im gesamten Stadtbad untersagt.
  4. Die Garderobenschränke sind mit Pfandschlössern versehen. Durch Einwurf einer 1-Euro-Münze kann der Schlüssel abgezogen und der Schrank verschlossen werden. Beim späteren Öffnen des Schrankes wird die 1-Euro-Münze wieder ausgegeben. Wir empfehlen, den Schlüssel nicht in Taschen oder abgelegten Bademänteln aufzubewahren. Für verlorene Garderobenschlüssel sind 15 Euro zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum nachzuweisen. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
  5. Schulen/Vereine sowie Besuchergruppen benutzen zum Aus- und Ankleiden die Sammelumkleideräume.
  6. Eine Körperreinigung vor Nutzung der Becken ist selbstverständlich. Barfuß-Bereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Der Aufenthalt im gesamten Schwimmbereich ist nur in geeigneter Badesportbekleidung gestattet. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, was als Badebekleidung anzusehen ist. Das Tragen von knielangen Hosen, Gymnastikhosen, Ganzkörperbekleidung oder Ähnlichem ist beim Baden und Schwimmen nicht erlaubt.
  7. Nichtschwimmer sollten das Lehrschwimmbecken nutzen. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung darüber das Aufsichtspersonal treffen, das für die Sicherheit der Badegäste verantwortlich ist.
  8. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt.